Allgemeinaktuelle Coronamaßnahmen 24.11.2021

25. November 2021
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Einführung der 2G-Regel auf der Sportanlage der SG Rommerskirchen/Gilbach 1937/65 e.V

Liebe Vereinsmitglieder,
Liebe Spieler und Trainer,
Liebe Eltern,
Verehrte Zuschauer der SG Rommerskirchen/Gilbach,

die Corona Pandemie stellt uns seit fast 2 Jahren auf eine sehr harte Probe. Nicht nur privat, sondern auch in unserem allseits geliebten Vereinsleben. Die Gesundheit ALLER, die unsere Sportanlage betreten, hatte und hat für uns höchste Priorität!

Wir als Verein möchten und müssen unseren Teil dazu beitragen, dass euch ALLEN der größtmögliche Schutz zukommt. Aus diesem Grund werden wir den Beschluss der NRW Landesregierung ab heute – Mittwoch 24.11.2021 – konsequent und ohne Ausnahme umsetzen.

Im Detail bedeutet das wie folgt:

a. Zutritt zur Sportanlage erhalten ab dem 24.11.2021 nur noch Personen, die entweder geimpft oder genesen sind.
b. Die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb wird ebenfalls nur unter der Voraussetzung gestattet, dass ein aktueller Impf-bzw. Genesenen Status nachgewiesen werden kann. Das betrifft ebenfalls Schiedsrichter. Eltern dürfen dem Trainingsbetrieb aktuell nicht beiwohnen.
c. Ein negativer Antigen- bzw. PCR- Test berechtigt nicht zum Zutritt zur Sportanlage und/oder zur Teilnahme am Trainings- bzw. Spielbetrieb.
d. Diese Maßnahme betreffen alle Besucher unserer Sportanlage der SG Rommerskirchen/Gilbach, Spieler, Trainer, Vereinsmitglieder, Schiedsrichter, Zuschauer, Eltern o.ä. ab einem Alter von 16 Jahren.

Die oben genannten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf des Hauptvorstandes.

Wir bitten euch alle, den Verein hier bestmöglich zu unterstützen und diese Maßnahmen zwingend einzuhalten. Kontrollen erfolgen regelmäßig. Der Zutritt zu unserer Sportanlage kann ohne entsprechendes Mitführen eines Nachweises nicht gestattet werden.

Wir bedanken uns für euer Verständnis und eure Mitarbeit
Euer Vorstand

 

— Update vom 25.11.2021 —

Die 2G-Regel (Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene) gilt für die Teilnehmenden und die Zuschauer beim Training und bei Pflichtspielen. Auch Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter fallen unter die 2G-Regel.

Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich.

Weitere Ausnahmen:

  • Nicht immunisierte Spieler/innen und Schiedsrichter/innen, die also nicht vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, um an den Trainingseinheiten sowie am Spielbetrieb im FVN teilzunehmen.
  • Soweit Übungsleiter/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich) nicht immunisiert sind (also nicht vollständig geimpft oder genesen), benötigen diese einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen zusätzlich während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

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